Künstlersozialabgabe
BDAT plant Ausgleichsvereinigung mit der Künstlersozialkasse
Auch Freie Künstler wollen ein Mininum an sozialer Absicherung. Auf Honorare und Zahlungen für künstlerische und publizistische Leistungen hat der Gesetzgeber deshalb die "Künstlersozialabgabe" eingeführt, die einen Teil der Kranken- und Rentenversicherung für Freie Künstler und Publizisten finanziert. Auch Amateurtheater, Festivalveranstalter und Verbände, die Schulungsmaßnahmen im künstlerischen Bereich durchführen, sind davon betroffen. Sobald Honorare im Spiel sind, ist die Abgabe fällig, selbst wenn die Zahlung an eine Person geht, die selbst nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung ist.
Der BDAT setzt sich für die Belange der Amateurbühnen ein und informiert sie über die Details des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG). Über das Instrument der "Ausgleichsvereinigung" mit der KSK soll künftig eine Vereinfachung des Abgabezahlung erreicht werden.
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Mitgliederinformation zur AV vom 22. März 2010